Geschmacksmuster

Das Geschmacksmuster ist das Schutzrecht für die Form- und Farbgebung, für das Design von Produkten. Es erfasst also ausschließlich die ästhetische Gestaltung zwei- wie dreidimensionaler Muster. Eine amtliche Neuheitsprüfung erfolgt nicht.

Das Geschmacksmustergesetz schützt den Inhaber eines Geschmacksmusters vor der unbefugten Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform durch Andere. Bis zu 100 Modelle ähnlicher Produkte können in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden. Als Geschmacksmuster schützen lassen kann man beispielsweise Stoffe, Grafiken, Möbel oder Spielzeug. Ein Geschmacksmuster kann bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden.